Corona- und Energiesparmaßnahmen an Schulen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Schulministerium NRW hat uns mit Schreiben vom heutigen Tag Informationen zu den Corona- und Energiesparmaßnahmen ab 01.10.22 geschickt, die ich Ihnen in Auszügen hier weiterleite.

Das vollständige Schreiben finden Sie hier zum Download.

Im Hinblick auf eine mögliche Intensivierung des Infektionsgeschehens im Herbst und Winter hat der Bundesgesetzgeber das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert und den Ländern die Möglichkeit zur Festlegung von Schutzmaßnahmen eröffnet. Das Gesetz enthält nun folgende, für Schulen bedeutsame Änderungen:
Die Länder können in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr und für Beschäftigte in Schulen unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht vorsehen.
(…)
Die Landesregierung wird entsprechend der Vorgabe im neuen Infektionsschutzgesetz von dieser Ermächtigung Gebrauch machen, sofern das Infektionsgeschehen dies erfordert. In diesem Fall werden die Schulen rechtzeitig darüber informiert. Zunächst einmal bleibt es aber auch nach den Herbstferien 2022 bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.
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In Bezug auf die Teststrategie bleibt es nach den Herbstferien – wie zuletzt bereits gut eingespielt und erfolgreich praktiziert – bei der Empfehlung der anlassbezogenen Testungen im häuslichen Umfeld, d.h. nur im Verdachtsfall soll wie auch bisher getestet werden.
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Angesichts der aktuellen Lage der Gasversorgung erreichen uns immer mehr Anfragen, inwieweit Schulen von  den Energieeinsparungen betroffen sind. Aufgrund der angespannten Energieversorgung und deren negativen Auswirkungen auf uns als Bürgerinnen und Bürger, auf die Wirtschaft und die Industrie sind wir alle gefordert, Energie einzusparen. Gleichwohl muss auch in dieser Zeit die Funktionsfähigkeit der Schulen unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten und eines gesunden Lernklimas weiterhin erhalten bleiben. Daher gehören nach der Einschätzung der Bundesnetzagentur Schulen zu den sogenannten „geschützten Kunden“.

Mit freundlichen Grüßen

Bong/Schulleiter