Notbetreuung am 21. und 22. Dezember 2020 Klassen 5+6
24. Nov 2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten der Klassen 5+6,
wie Sie sicher bereits aus den Medien erfahren haben, hat die Landesregierung NRW entschieden, dass an allen öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen vor Beginn der Weihnachtsferien bereits am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird.
Sofern hierfür ein Bedarf besteht (z.B. Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten) muss für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 eine Notbetreuung eingerichtet werden. Diese Notbetreuung soll von den Erziehungsberechtigten möglichst frühzeitig bei der Schule beantragt werden; das entsprechende Formular kann auf der Homepage des Förderzentrums heruntergeladen werden.
Hinweis:
Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Die Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung müssen daher den gesamten Tag ihre
Alltagsmasken tragen. Da die Betreuungsgruppe aus Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Klassen bestehen kann, muss zudem durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 m im Klassenraum eingehalten werden.
Sollten Sie für Ihr Kind an den o.g. Tagen eine Notbetreuung benötigen, bitte ich um Abgabe des Antragsformulars bis zum 04.12.2020.
Mit freundlichen Grüßen
Bong, Schulleiter
Den gesamten Elternbrief als PDF-Dokument zum Download:Download
Antrag der Notbetreuung als PDF-Dokument zum Download:Download