Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Schulministerium NRW hat uns mit Schreiben vom heutigen Tage über den Schulbetrieb nach dem Auslaufen der Coronaverordnungen (31.01.23) in Kenntnis gesetzt. Die wichtigsten Informationen habe ich in diesem Brief zusammengefasst.
Das vollständige Schreiben finden Sie im Downloadbereich: Download
Die Schulministerin Frau Feller schreibt:
„Die aktuelle Situation ermöglicht es uns nun, verantwortlich einen großen Schritt wieder hin zu
einer gelebten Normalität im Schulbereich zu gehen. (…)
In Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind ab dem 1. Februar 2023 folgende Punkte für Sie von besonderer Bedeutung:
Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen Schnelltests können an die Schülerinnen und Schüler auf Anfrage auch nach diesem Zeitpunkt noch ausgegeben und verwendet werden – bis die Bestände aufgebraucht sind. (…)
In unseren Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. (…)
Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg.
Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1. Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. (…)
Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
Ich vertraue hier auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Ihre Kinder nur gesund die Schule besuchen. (…)
Wir werden gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Entwicklungen weiter intensiv verfolgen. Sollte sich die Gesamtlage wieder verändern, sind wir jederzeit in der Lage, entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen zu geben.“
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bong / Schulleiter
Elternbrief zum Download: Elternbrief